Erfolg in der Instandhaltung durch international anerkannte Normen
Zum Erfolg bei Ihren Instandhaltungsprojekten trägt entscheidend bei, dass Sie sich an international anerkannten Normen und Richtlinien orientieren.
Der Einsatz von DIN-Normen bringt für Unternehmen konkret messbare Vorteile mit sich.
Kosteneinsparungen, Wettbewerbsvorteile und höhere Sicherheit sind nur einige dieser Vorteile.
Eine Norn ist die DIN 31051: Grundlagen der Instandhaltung
Diese Norm gliedert die Instandhaltung in die vier Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.
Eine andere Norm ist die DIN EN 17007: Instandhaltungsprozess und verbundene Leistungskennzahlen.
Die DIN EN 17007 versorgt Instandhaltungsmanager mit einem Managementwerkzeug, welches ihm ermöglicht, die eigene Organisation zu strukturieren.
Hierbei können unzureichende Maßnahmen und unbestimmte Verantwortlichkeiten aufgedeckt werden.
Die digitale Wartungsakte
Mit der Digitalisierung von Wartungsakten befreien Sie sich von Ihrer Papierablage und gestalten administrative Wartungsprozesse effizient und sicher.
Schäden vermeiden und nicht erst reparieren, wenn die Anlage steht, das ist die Forderung an eine moderne Instandhaltung.
Um das zu erreichen, muss sich das Instandhaltungspersonal ganz neuen Aufgaben stellen.
Mit einer Software ist das Wartungsteam auf Knopfdruck auskunftsfähig und gewinnt mehr Zeit für strategische Aufgaben.
Die digitale Maschinenakte macht es Ihnen einfach die Wartungstermine nachweislich einzuhalten. Dies gilt für mittelständische Unternehmen genauso wie für internationale Konzerne.
Alle Termine und Aufgaben organisieren
Unser Wartungsplaner unterstützt Sie dabei, Prüfungen, Inspektionen und Wartungen korrekt und termingerecht durchzuführen, Ausfälle zu minimieren und die Kosten niedrig zu halten.
Mit dem PC-Programm organisieren Sie alle Termine und Aufgaben, die mit der Prüfung, Wartung und Instandhaltung von betrieblichen Arbeitsmitteln und Anlagen zusammenhängen.
Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind.
Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).