Arbeitgeber hat für die Brandbekämpfung und den Brandschutz zu sorgen!
Zunächst einmal legt das Arbeitsschutzgesetz fest, dass der Arbeitgeber für die Brandbekämpfung und den Brandschutz zu sorgen hat. Welche Maßnahmen er treffen muss, hängt von der Größe und der Art des Unternehmens ab. In der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) 133 finden Sie etwa Details zur Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Infos dazu, welche Feuerlöscher für welche Brandgefahren bereitzuhalten sind, zu Zeitabständen, in denen Feuerlöscher auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden müssen oder Hinweise zur richtigen Vorgehensweise bei der Löschung. Eine beeindruckende Liste mit Gesetzen, Verordnungen, Berufsgenossenschaftlichen Regeln und Normen vermittelt dem Leser außerdem einen Eindruck, wie viele Vorgaben es zu beachten gilt