Dokumentation der Regalprüfung
Die durchgeführten Prüfungen, festgestellte Mängel und deren Beseitigung sind entsprechend
§ 11 BetrSichV zu dokumentieren (schriftlicher Nachweis).
Dies kann beispielsweise mit Hilfe einer Tabelle erfolgen, in der die festgestellten Schäden und die erforderlichen Maßnahmen festgehalten werden.
Die Dokumentation ist mindestens bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung aufzubewahren. Sind an dem Regal Reparaturen durchzuführen, ist es zweckmäßig,
die Dokumentation über die gesamte Lebensdauer des Regals aufzubewahren, um zu jedem Zeitpunkt feststellen zu können,
von wem und in welchem Umfang die Reparaturarbeiten durchgeführt wurden.
Planung der Aufgaben und Termine aller Regale und Regaleinrichtungen.
Dokumentieren Sie im Rahmen der Regalprüfung für Ihren Betrieb die Wartung, Inspektion und Instandhaltung der Lagerregale.
Verwalten Sie schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben bei der Regalprüfung, Funktionskontrolle, Störungen und Störungsbeseitigung mit Unterstützung durch externe Dienstleister.