Beauftragen Sie qualifizierte Mitarbeiter mit der Leiterprüfung
Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber kann natürlich entsprechend qualifizierte Mitarbeiter mit der Leiterprüfung betrauen und hat gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Arbeitssicherheit ist allerdings keine Beschäftigung, die nebenbei erledigt werden kann.
Daher sollte hierfür ein verantwortlicher Mitarbeiter mit diesem Thema betraut werden, der sich voll und ganz auf die Erfüllung des umfangreichen Aufgabenumfanges konzentrieren kann.
Hierbei sollte er den Überblick behält und die Vorgänge entsprechend dokumentiert.
Dies ist letztendlich auch wichtig für die Rechtssicherheit.
Die Software Wartungsplaner unterstützt Sie bei allem, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Leiterprüfungen benötigen.
Die Planung der Prüftermine für Leitern mit dem Wartungsplaner
All die Betriebsmittel wie Lagerleiter, Anlegeleiter, Regalleiter, Tritte oder Hocker sind in häufigem Gebrauch und unterliegen damit natürlich auch einem schnellen Verschleiß.
Abhängig vom Material kann es zu Verformungen der Sprossen, scharfen Kanten oder Rissen kommen.
Achten Sie auf den Verschleiß, die Verformung und der Zerstörung von Bauteilen gemäß den Vorgaben der DGUV.
Zur Überprüfung eignen sich Kontrollblätter mit einer Checkliste zum Ankreuzen.
Hierdurch behält der Verantwortliche am besten den Überblick.
Im Zeitalter der Digitalisierung arbeiten moderne Unternehmen natürlich nicht mehr mit Papierlisten, die dann im Ordner verschwinden.
Heutzutage werden die Listen direkt vor Ort am Tablet oder Smartphone ausgefüllt und per automatischen Datenexport in die Datenbank der Wartungssoftware eingepflegt.
Auch diese Tools stellt Ihnen der Hoppe Wartungsplaner zur Verfügung.