Arbeitsmitteln - rechtliche Grundlagen
Erfüllen Sie die rechtliche Grundlagen zur Prüfung von Arbeitsmitteln?
Die grundlegende Pflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln ist in den §§ 3 und 14 der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203 festgelegt.
Prüfung von Arbeitsmitteln mit einem geringem Verwaltungsaufwand
Die Software zur Prüfung von Arbeitsmitteln organisiert Ihnen die Prüftermine für alle Prüfobjekte jegliche Dokumente in einem zentralem Windows Programm.
Haben Sie mit nur wenigen Klicks Zugriff auf alle Objekte und deren Status und Historie inklusive der notwendigen Prüfdokumente.
Mit der Prüftermin Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen
Das lange Suchen nach den Prüfprotokollen aus den verschiedenen Jahren entfällt mit der Prüffristen-Verwaltung.