Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unter anderem:
Der Sicherheitsbeauftragte sorgt für Sicherheit am Arbeitplatz:
Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen Unternehmer und Führungskräfte bei der Durchführung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb. Sie sind zudem ständiger Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und können deren Anliegen weiter vermitteln und sie beraten.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 22 SGB IVII Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Der Sicherheitsbeauftragte ist nicht gleichzusetzen mit der Sicherheitsfachkraft.
Während der Sicherheitsbeauftragte diese Tätigkeit neben seinem "Hauptberuf" und ehrenamtlich durchführt, hat die Sicherheitsfachkraft weitreichendere Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz und arbeitet haupt- oder nebenamtlich oder wird als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vertraglich verpflichtet.
Arbeitsschutzlösung für den Sicherheitsbeauftragten
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Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind unter anderem:
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Mitarbeiter werden auf fällige Revisionen hingewiesen
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vorgeschriebene Prüfung in der Prüftechnik planen
Der Wartungsplaner bietet eine Prüftechnik mit einem innovative Überwachungskonzept
Software um die betrieblichen und gesetzlichen Pflichten leichter zu meistern
Unfallverhütungsvorschriften sind verbindlichen Pflichten
So setzen Sie die Unfallverhütungsvorschriften richtig um
Berufsgenossenschaftliche Regeln, Informationen , Grundsätze
Beschädigungen der Arbeitsmittel führen zu Unfällen!
Wenn Arbeitsmittel nicht regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden, können Beschädigungen der Arbeitsmittel zu Unfällen führen.
Der Benutzer oder die befähigte Person sollten die Arbeitsmittel durch einen Prüfsachverständigen regelmäßig prüfen lassen.
Die Ergebnisse der Arbeitsmittelprüfungen durch die befähigte Person und den Prüfsachverständigen sind zu dokumentieren.
Aufbewahrung der Dokumentation der Prüfergebnisse
Die Dokumentation der Prüfergebnisse und Prüfprotokolle sollten Sie bis zum nächsten Prüftermin aufbewahren.
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