Gefährdungsbeurteilung laut Arbeitsschutzgesetz

Grundlegende organisatorische Faktoren der Gefährdungsbeurteilung

Für festgelegte Arbeitsbereiche und Tätigkeiten werden Objekte im Wartungsplaner angelegt

Die Gefährdungsbeurteilung enthält die zugehörigen Schutzmaßnahmen.

Eine Nohl-Matrix veranschaulicht grafisch die Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit

Gewährleisten Sie die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Betriebe zur Bereithaltung aller Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden.

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung enthält die zugehörigen Schutzmaßnahmen.
Nicht fehlen darf die Risikoeinschätzung in Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit. Der besondere Augenmerk liegt auf der Überprüfung der Umsetzung und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

Für festgelegte Arbeitsbereiche und Tätigkeiten oder Maschinen und Anlagen werden Objekte im Wartungsplaner angelegt.
Je Objekt werden die jeweiligen Gefährdungsfaktoren ermittelt sowie diesbezüglich ein Risiko bewertet. Eine Nohl-Matrix veranschaulicht grafisch die Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die Schutzmaßnahmen werden im Wartungsplaner als Bericht angelegt. Eine Nachverfolgung der Maßnahme ist denkbar einfach, da die Erinnerung im Dashboard oder im Kalender stattfindet.

Gefährdungen richtig bewerten und systematisch reduzieren.

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Software bringt Überblick über die Maßnahmen zu Gefährdungsbeurteilung Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung bringt Ordnung in das Chaos. Mit der Software kann alles dokumentiert werden, was für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung benötigt wird.
Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden

  • Grundlegende organisatorische Faktoren
  • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
  • Gefährdung durch ergonomische Faktoren
  • Mechanische Gefährdung
  • Elektrische Gefährdung
  • Gefährdung durch Gefahrstoffe
  • Gefährdung durch Brände/Explosionen
  • Biologische Gefährdung
  • Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
  • Psychische Belastung durch die Arbeit
  • Sonstige Gefährdungen / Belastungen


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Der Wartungsplaner ist die ideale Ergänzung zur Inventarsoftware / Inventar-Manager der HOPPE Unternehmensberatung.
Die Bedienung ist an die Inventarsoftware angelehnt.
Mit dem Wartungsplaner können Sie dem einzelnen Inventar zugeordnete Aufgaben verwalten.
Dazu gehören unter anderem zyklische Prüfaufgaben wie Maschinenprüfungen, Regalprüfungen, Staplerprüfungen, Feuerlöscherprüfungen, Elektroprüfungen und Betriebsmittelprüfungen.

Verlinkungen zu Verordnungen je Prüfobjekt!
Über die Dateianhänge werden je Prüfobjekt notwendige Verordnungen zur Berufsgenossenschaft verlinkt. Dort sind auch Schulungsvideos, Unterweisungsvorlagen und weitere hilfreiche Informationen zu finden.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

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Gemeinsam mit Instandhaltern, Instandhaltungsleitern und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde das Wartungsprogramm und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

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