Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Instandhaltungsmanagement für KMUs und große Organisationen
Mit dem Wartungsplaner bieten wir Ihnen eine computergestützte Wartungsmanagementsoftware (CMMS) für KMUs und Firmen aller Größen.
Die Softwarelösung für das Instandhaltungsmanagement ist branchenunabhängig in verschiedene und bereits in diversen Branchen wie Energie, Pharmaindustrie, Fertigung, Produktion, Gebäudemanagement, Behörden und Logistik im Einsatz.
Der Wartungsplaner hilft bei der Verwaltung von Maschinen, bei der Verfolgung von Instandhaltungsarbeiten und bei der präventiven Wartung.
Für die präventive Wartung können Sie Wartungspläne mit wiederkehrenden Wartungsterminen generieren.
organisatorischen versus technischen Prüfungen
Grundsätzlich wird bei den Prüfungen zwischen organisatorischen und technischen Prüfungen unterschieden.
- Bei der organisatorischen Prüfung wird kontrolliert, ob alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente vorhanden sind.
- Eine technische Prüfung besteht aus einer Sichtprüfung, einer Funktionsprüfung sowie der Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen.
Interne oder externe Organisation der Prüfung.
Sowohl die Prüfung als auch die Wartung der Arbeitsmittel kann intern oder extern organisiert werden. Bei einigen Prüfungen fordert die Betriebssicherheitsverordnung eine befähigte Person.
Zuverlässige und aktuelle Informationen sind von entscheidender Bedeutung für das Gelingen im Management der Wartungen, Prüftermine und Inspektionen.
Sichern Sie die Compliance mit dem Wartungsmanager
Den Überblick über die eigenen Betriebsmittel zu verlieren bietet viele Risiken für ihr Unternehmen.
Wenn Sie Ihren gesetzlichen Wartungsverpflichtungen für Maschinen, Anlagen, Geräte und Fuhrpark nachkommen wollen, lässt sich eine saubere Dokumentation nicht vermeiden.
vollständige Dokumentation aller Wartungen, Prüfungen und Instandhaltungen
Vertrauen Sie hierbei auf den HOPPE Wartungsplaner, mit dem Sie Ihr Wartungs- und Servicemanagement im Handumdrehen automatisieren.
Das Tool informiert Sie rechtzeitig über anstehende Aufgaben wie Prüfungen, Wartungen, Reparaturen und Instandhaltungen.