Hygienefreigabe in der Lebensmittelindustrie

Hohe Ansprüche im Hygienekonzept erfüllen

Gesetzliche Vorgaben mit Blick auf die Lebensmittelsicherheit als Lebensmittelhersteller erfüllen

Wartungstermine, Reinigungstermine und die Hygienefreigabe in der Lebensmittelindustrie steuern

Das Hygienekonzept ist ein entscheidender Faktor bei der Lebensmittelsicherheit

Hygienefreigabe in der Lebensmittelindustrie
Die Reinhaltung von Produktionsanlagen spielt in der Lebensmittelindustrie eine entscheidende Rolle. Seit 01. Januar 2006 gilt die EU-Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Darüber hinaus ist gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in den Verkehr bringt, dazu verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, zu überwachen, zu dokumentieren und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

Einmal jährlich müssen auch Hygieneschulungen sowie alle zwei Jahre Infektionsbelehrungen für alle betroffenen Mitarbeiter durchgeführt werden.

Jeder Betrieb hat eine entsprechende Gefahrenanalyse durchzuführen und ein Hygienekonzept / Eigenkontrollsystem aufzustellen und gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden nachzuweisen. Die Betriebe sind hierbei verpflichtet, angemessene und geeignete Hygienemaßnahmen durchzuführen. Dies beinhaltet im Einzelnen spezifische Prozess-, Personal- und Produkthygiene-Maßnahmen sowie präventive Eigenkontrollmaßnahmen für die Abwehr aller nachteiligen Einflüsse und Minimierung potentieller Risiken.

Lebensmittel können durch Wartungsarbeiten mit Fremdpartikel kontaminiert werden
Aufgrund regelmäßiger Wartungen können Fremdstoffe bzw. Fremdkörper beispielsweise Fremdteile wie lose Muttern oder Schrauben, abgebrochene Maschinenteile sowie Abrieb entstehen. Auch durch automatische Reinigungsanlagen, kommt man vielerorts um eine manuelle Reinigung der betreffenden Bereiche nicht herum. Ansonsten riskiert der Betrieb, das mögliche Fremdpartikel seine Lebensmittelprodukte kontaminieren. Hiervon können dann komplette Chargen betroffen sein und im schlimmsten Fall zu imageschädigende und teure Rückrufaktionen führen.

Daher sollte nach jeder durchgeführten Wartungs- oder Instandhaltungs- bzw. Reparaturmaßnahme nicht nur eine technische Freigabe, sondern in einer zweiten Stufe zusätzlich noch eine Hygienefreigabe erfolgen. Dies kann erst nach entsprechender Inspektion und erforderlichen Reinigungen nach DIN 10516 durchgeführt werden. Dies umfasst die Entfernung unerwünschter Substanzen (Lebensmittelreste, Beläge etc.) von Räumen, Anlagen und Einrichtungen in ästhetischer, hygienischer und sensorischer Hinsicht. Beide Freigabeschritte sind hierbei durch die zuständigen Verantwortlichen zu protokollieren und rechtssicher zu dokumentieren.

Wartungsplaner steuert effizient und transparent die Prüf- und Wartungstermine
Solche Prozesse sollten digital gesteuert werden. Daher ist der Einsatz einer professionellen Software zu empfehlen. Hier bietet sich der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung an. Viele Lebensmittelherstellern setzen bereits erfolgreich diese Software ein. Das Tool unterstützt effizient und in transparenter Weise sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsprozesse über alle Anlagen.
Um Prüf- und Wartungstermine nicht zu verpassen, sollten solche Aufgaben automatisiert werden. Das Tool sollte dabei alle Bereiche und Prozesse der Wartung in einem System abbilden und sämtliche Prüftermine und Vorschriften verwalten. Auf dieser Grundlage müssen auch entsprechende Wartungsaufträge generiert werden können. Prüfberichte sind entsprechend zu dokumentieren und zu historisieren. Eine rechtssichere Dokumentation ist auch mit Blick auf die regelmäßig stattfindenden Audits und die Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden wichtig.
Der Wartungsplaner von Hoppe Unternehmensberatung ist hierbei in der Lage diese komplexen Prozesse entsprechend transparent abzubilden. Darüber hinaus verfügt dieses Programm über die notwendigen Kalenderfunktionen und ein umfangreiches Paket an Auswertungstools.

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Die mobile App macht die Kontrolle und die Hygienefreigabe noch einfacher Durch die mobile App für iPhone oder Android wird die Kontrolle noch einfacher. Über das Smartphone können die Prüfprotokolle direkt vor Ort durch den Sicherheitsbeauftragten ausgefüllt werden. Das Importieren und Exportieren der Daten erfolgt ganz unkompliziert über E-Mail oder Filehosting. Ebenso sind mit der App "Prüfungen im Arbeitsschutz" Mängel schnell per Foto dokumentiert und können dem Prüfprotokoll beigefügt werden.

Mit der App wird die Überprüfung der Technik deutlich vereinfacht und beschleunigt die professionelle Dokumentation der Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Gefährdungsbeurteilung.

Fazit: Der Wartungsmanager erfüllt alle wichtigen Kriterien, die bei der Prozesssteuerung und dem Wartungsmanagement in der Lebensmittelindustrie wichtig sind.
Alle wichtigen Dokumente, wie Bedienungsanleitungen, Arbeitsanweisungen, Wartungspläne, Konformitätserklärungen, usw. können im Wartungsplaner als PDF entsprechend hinterlegt werden. Durch spezielle Erinnerungsfunktionen wird der Anwender kontinuierlich an die Prüf- und Wartungstermine erinnert. Des Weiteren ist das Programm auch in der Lage die Wartungskosten pro Anlage zu hinterlegen und auszuwerten. Mit dem Tool ist eine effektive Ressourcenplanung und Bestandsführung des Ersatzteilmanagement möglich.


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Es gibt derzeit eine Vielzahl von kommerziellen Programmen zur Organisation der Arbeitssicherheit im Betrieb. Die Programme haben unterschiedliche Schwerpunkte, wie Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Gefahrstoffmanagement, Instandhaltung, Gesundheitsmanagement etc.
Die Hoppe Unternehmensberatung hat mit dem Wartungsplaner eine Praxishilfe anhand zahlreicher Anforderungen gebündelt zusammengestellt.

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  • Schnell ausfüllen: Die Erfassungsmaske der Prüfberichte ist selbsterklärend und somit sind alle Angaben schnell notiert.
  • Wahrung des Datenschutzes: Zur Wahrung des Datenschutzes können verschiedene Benutzerrechte vergeben werden.
  • übersichtliche Erinnerung: Dank des praktischen Dashboards werden Sie direkt an die nächdte Wartung odr an den nächsten Prüftermin erinnert.

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Für die Instandhaltung gibt es Standards ( siehe DIN EN 13306 )
Die Instandhaltungssoftware wurde von der HOPPE Unternehmensberatung entwickelt, um Standards wie die DIN EN 13306 einfach in Ihre Instandhaltungsprozesse zu integrieren.
Instandhaltung ist nach DIN EN 13306 und DIN 31051 die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen, sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Objekts ( Betriebsmittel, Bauelemente, Geräte), die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihres funktionsfähigen Zustands dient, sodass es die geforderte Funktion erfüllen kann.

In der europäischen EN 13306 hat das zuständige Europäische Komitee für Normung (CEN) eine Vereinheitlichung der Definition der Grundbegriffe für alle Arten der Instandhaltung und des Instandhaltungsmanagements – unabhängig von der Art des betrachteten Objekts – vorgenommen und die Grundbegriffe, einschließlich ihrer Definitionen, in Form eines Instandhaltungswörterbuchs festgeschrieben. Die Instandhaltung ausschließlich von Software ist von dieser Norm ausgenommen.

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Mit einer leistungsfähigen Instandhaltungssoftware decken Sie den gesamten Kreislauf von der Planung, Durchführung und Dokumentation bis zur Analyse ab. Durch umfassende Prozesstransparenz können sich Instandhaltungsleiter darauf verlassen, dass sie ihre Ressourcen richtig einplanen.
Als Instandhalter haben Sie mit der Instandhaltungssoftware einen Zugriff auf alle Informationen zur Instandhaltung, Reparatur und Wartung.

Wie Sie Arbeitssicherheit im Unternehmen gewährleisten
Allgemein beschreibt der Begriff „Arbeitssicherheit“ den Schutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Dazu gehört es ebenfalls, Gefahren und Risiken für die Gesundheit sowie die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit so gering wie möglich zu halten. Bei der Arbeitssicherheit bzw. dem Arbeitsschutz geht es jedoch nicht nur darum, mögliche Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Die Tätigkeit soll so gestaltet werden, dass sie weder dem seelischen noch dem körperlichen Wohlbefinden von Beschäftigten entgegensteht.

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Als Betreiber sind Sie in der Pflicht, Ihre Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und zu warten. Für die korrekte Prüfung und den sicheren Betrieb sind zahlreiche Regelungen wichtig, die Sie beachten müssen.
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