Leitfaden zur Lagersicherheit
Regalprüfung
Die Regalprüfung unterliegt der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und ist alle 12 Monate von fachkundigem Personal durchzuführen.
Leiterprüfung
Die BetrSichV fordert, dass Leitern und Tritte regelmäßig nach DGUV Vorschrift 208-016 geprüft werden müssen.
Die DGUV Vorschrift 208-016 regelt in welcher Art, Umfang und mit welchen Fristen die erforderliche Prüfung festzulegen ist.
Die Leiterprüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 kann nur von dafür ausgebildetem Personal durchgeführt werden.
Gemäß dieser Vorschrift muss zudem der Arbeitgeber, seinen Arbeitnehmern Anleitungen und Hinweise für eine sicheren Umgang mit Leitern und Tritten zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass diese eingehalten werden.
Elektroprüfung
Die Elektroprüfung ortsfester und ortsunabhängiger Geräte nach DGUV V3.
Die Verordnung der Unfallversicherung DGUV V3 sieht vor, dass bei allen ortsfesten und ortsunabhängigen elektrischen Anlagen und Maschinen eine Elektroprüfung durchgeführt werden muss.
Davon betroffen sind alle ortsveränderlichen sowie ortsfeste Geräte, Anlagen und Maschinen, die unter elektrischer Spannung arbeiten.