Betriebsmittelprüfung - rechtliche Grundlagen

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien

Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.

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Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz

Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

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Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.

Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.


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Eine gründliche Kontrolle ist für jede Maschine obligatorisch.
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  • Türen und Tore
  • Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel
  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel und Ketten
  • Persönliche Schutzausrüstung (Absturz, Halten & Retten etc.)
  • Flurförderzeuge, Hubwagen
  • Betriebsmittel
  • Maschinen und Anlagen
  • Werkzeuge
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Man muss es so deutlich sagen: Ohne eine leistungsfähige Instandhaltungssoftware als Basis kann Instandhaltungsmanager seine volle Stärke nicht ausspielen.
Zwar können über Excel-Listen alle Maschinen und Anlagen in einer Datei verwaltet werden. Doch insbesondere für die Erinnerung an den nächsten Wartungstermin empfiehlt es sich, auf eine Instandhaltungssoftware zu setzen.
Immer mehr geschäftskritische Produktionsmaschinen werden in einer zentralen Anwendung für die Instandhaltung verwaltet; teilweise auch das gesamte Instandhaltungsmanagement eines Unternehmens, um die Zusammenarbeit über Abteilungen möglich zu machen.

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Ist die Grundlage des Instandhaltungsmanagements gelegt, geht es darum, die richtige Entscheidung für die Art und Zielsetzung der Lösung zur Dokumentation zu treffen. Unternehmen, die bereits in ihre Infrastruktur investiert und nur geringes Budget für einen Austausch zum ERP System haben, können ihre Maschinenpakt über einen standardisierten Import über eine Excel-Datei wählen.

Auch wenn Excel-Listen schon einige Arbeit erleichtern und manuelles Konfigurieren von Software wegfällt – von einem digitalen Instandhaltungsmanagement" ist das noch weit entfernt. Der Vorteil: Hoppe Unternehmensberatung bietet alles aus einer Hand. Dadurch kann bei Problemen schnell reagiert werden.

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