Unterweisung Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unterweisung qualifiziert die Mitarbeiter

Übersicht der Vielzahl der Gesetzestexte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich verhalten

Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einbinden

Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Berufskrankheitenverordnung mit Liste der Berufskrankheiten
  • Biostoffverordnung
  • DGUV Vorschrift 2 der BG BAU
  • Druckluftverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Lasthandhabungsverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

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Die Unterweisung qualifiziert die Mitarbeiter
Mit Unterweisungen informieren und qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten, sich im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich zu verhalten.
Die Unterweisung sollte nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als Chance betrachtet werden, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden.


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Wasserqualität verbessern und Legionellen Sicherheit erfüllen.
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Der Gefährdungsfaktor  in der Gefährdungsbeurteilung beinhaltet eine B

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Unsere Software unterstützt Sie beim Arbeitsschutz
Jeder Gefährdungsfaktor beinhaltet eine Beschreibung der Gefährdung und Risikoeinschätzung durch die Definition der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadensschwere.

Arbeitsschutz und Compliance sind unverzichtbar
Keine Zeit für wichtige Aufgaben? Unsere Arbeitsschutzsoftware schafft Abhilfe.

Arbeitsschutz und Compliance sind unverzichtbar, aber leider auch oft zeitintensiv und komplex. Manchmal bleibt einfach nicht genug Zeit, um alles zu erledigen. Schieben Sie keine wichtigen Maßnahmen auf, sondern lassen Sie sich von der Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner unterstützen!

  • Prozesse optimieren
  • wertvolle Zeit für strategische Aufgaben gewinnen
  • Fehler reduzieren
  • Geld sparen
  • präzise arbeiten
  • Risiken minimieren

Modernes Prüfmittelmanagement für Prüf und Messmittel
Das Standardsoftware für das Prüfmittelmanagement unterstützt Unternehmen bei der Verwaltung und Überwachung ihrer Prüf- und Messmittel.
Neu integrierte Funktionen des Moduls erleichtern den Einsatz im Kontext des Wartungsplaners. Das Modul Prüfmittelmanagement organisiert die Terminerfassung von Prüfungen und Kalibrierungen, die Nachverfolgung von Ausleihen und die lückenlose Dokumentation der Lebensläufe von Prüf- und Messmitteln. Ebenso werden diverse Kosten wie Anschaffungskosten, Inspektionskosten und Wartungskosten der Prüf- und Messmitteln in der Prüfmittelmanagement Software erfasst.

Geschäftsprozesse in der Wartung und Instandhaltung beschleunigen
Beschleunigen Sie Ihre Geschäftsprozesse und Workflows, um die Kapazität zu optimieren und Kosten zu reduzieren.

Prozessmanagement mit dem Wartungsplaner vereinheitlichen
Vereinheitlichen Sie Ihre Prozesse in der Wartung und Instandhaltung und erleichtern Sie so das Management der Wartungstermine.

Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind. Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.

Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.

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Wartungen digital organisieren!

Gemeinsam mit Instandhaltern, Instandhaltungsleitern und Fachleuten aus der Produktion & Industrie wurde das Wartungsprogramm und die mobile App für Android und IOS über Jahre hinweg konzipiert.

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